Sämtliche Untersuchungen und Behandlungen am kranken Tier sind in Österreich dem Tierarzt vorbehalten; darunter fallen auch Chiropraktik, Akupunktur physikalische Therapie und
sämtliche anderen Behandlungen, so sie nicht als Wellnessbehandlungen am GESUNDEN Tier durchgeführt werden!
Die Laienbehandlung am kranken Tier ist in Österreich sowohl für Behandler als auch für Tierbesitzer gesetzlich verboten und strafbar.
Bitte vergewissern Se sich immer, dass die behandelnde Person auch ein Tierarzt ist.
Bei etwaigen Schäden durch unzulässige Behandlung bleiben Sie sonst auf den Folgekosten sitzen.