ACHTUNG!


Sämtliche Untersuchungen und Behandlungen am kranken Tier sind in Österreich dem Tierarzt vorbehalten; darunter fallen auch Chiropraktik, Akupunktur physikalische Therapie und sämtliche anderen Behandlungen, so sie nicht als Wellnessbehandlungen am GESUNDEN Tier durchgeführt werden!

 

Die Laienbehandlung am kranken Tier ist in Österreich sowohl für Behandler als auch für Tierbesitzer gesetzlich verboten und strafbar.

 

Bitte vergewissern Se sich immer, dass die behandelnde Person auch ein Tierarzt ist.

Bei etwaigen Schäden durch unzulässige Behandlung bleiben Sie sonst auf den Folgekosten sitzen.


  1. Absatz einsFolgende Tätigkeiten dürfen unbeschadet der anderen Personen gemäß Paragraph eins, Absatz 3, zustehenden Befugnisse nur von Tierärzten ausgeübt werden (vorbehaltene Tätigkeiten):
    1. Ziffer eins
      Untersuchung und Behandlung von Tieren;
    2. Ziffer 2
      Vorbeugungsmaßnahmen medizinischer Art gegen Erkrankungen von Tieren;
    3. Ziffer 3
      operative Eingriffe an Tieren;
    4. Ziffer 4
      Impfung, Injektion, Transfusion, Infusion, Instillation und Blutabnahme bei Tieren;
    5. Ziffer 5
      Verordnung und Verschreibung von Arzneimitteln für Tiere;
    6. Ziffer 6
      Schlachttier- und Fleischuntersuchung;
    7. Ziffer 7
      Ausstellung von tierärztlichen Zeugnissen und Gutachten;
    8. Ziffer 8
      künstliche Besamung von Haustieren.

 


Aus organisatorischen und Datenschutzgründen ist eine Terminvereinbarung, oder -absage via Whatsapp oder Facebook Messenger NICHT möglich!


email Kontakt:

(schneller geht`s telefonisch...) 0660 55 10 444

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.